Risikoschutz

Ein gesicherter Lebensstandard für alle Fälle

Die berufliche Vorsorge als 2. Säule (BVG) hat in Verbindung mit der 1. Säule (AHV/IV/EL) die verfassungsmässige Aufgabe, den Hinterlassenen und Invaliden die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen.

Die entsprechenden Invaliden- und Hinterlassenenrenten sind entweder vom voraussichtlichen Altersguthaben abhängig oder in Prozenten des versicherten Lohnes definiert. Sie werden nach dem Versicherungsprinzip über eine Risikoprämie finanziert.

Die bei der Inter Pensionskasse versicherten Risikoleistungen bei Tod und Invalidität sind vollumfänglich bei schweizerischen Lebensversicherungs- gesellschaften rückversichert.