Im Überblick

Stiftung

Die Inter Pensionskasse wurde am 25.11.2003 in Wollerau gegründet und untersteht der Aufsicht des Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA). Sie ist mit eigener Rechtspersönlichkeit im Handelsregister unter der Nummer CH-130.7.009.238-4 eingetragen.

Rückversicherung, Anlagen, Experte, Aufsicht, Kontrollorgan

  • Rückversicherer: Zürich Versicherungen
  • Vermögensverwaltung: Arfina Capital SA, Zentilleon AG
  • Experte für die berufliche Vorsorge: Keller Pensionskassenexperten AG, Frauenfeld
  • Aufsichtsbehörde: Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, Luzern
  • Revisionsstelle: Ernst & Young AG, Zürich

Stiftungsrat

Arbeitnehmervertreter:
  • Moreno Cei, BUSCOM AG
  • Robert Schuchna, Cevian Capital Ltd.
  • Dario Wettstein, Corisol Holding AG
Arbeitgebervertreter:
  • Franz Hediger, Stapfer Stiftung (SSH)
  • Urs Kunz, Inter Pensionskasse
  • Andreia Oliveira, dos Santos Gipsergeschäft GmbH

Rechtsform und Zweck

Die Inter Pensionskasse ist eine Stiftung des privaten Rechts und eine Personalvorsorgeeinrichtung im Sinne des ZGB und BVG. Der in der Stiftungsurkunde verankerte Zweck ist der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der bei der Inter Pensionskasse angeschlossenen Firmen sowie deren Angehörigen und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters, des Todes und der Invalidität.

Registrierung BVG und Sicherheitsfonds

Die Stiftung erbringt Leistungen im Rahmen des BVG-Obligatorium und im überobligatorischen Bereich. Sie ist im Register für die berufliche Vorsorge des Kantons Schwyz unter der Register-Nr. SZ-0071 eingetragen und entrichtet dem Sicherheitsfonds die gesetzlichen Beiträge.

Erläuterung der Vorsorgepläne

Die Inter Pensionskasse führt für jeden angeschlossenen Arbeitgeber individuelle, in sich geschlossene Vorsorgepläne. Die Vorsorgepläne entsprechen BVG-Minimalplänen, umhüllenden Plänen sowie reinen, nicht BVG-relevanten Zusatz-/Kaderplänen. Innerhalb eines angeschlossenen Arbeitgebers können nach objektiven Kriterien Kategorien mit unterschiedlichen Vorsorgeplänen gebildet werden.

Finanzierung, Finanzierungsmethode

Sämtliche geführten Vorsorgepläne entsprechen Dual-Primaten (Altersvorsorge im Beitragsprimat, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge im Leistungsprimat). Die Beiträge werden zu gleichen Teilen oder mit einem Mehranteil zulasten des Arbeitgebers entrichtet. Die Beiträge aller Pläne werden nach versicherungstechnischen Kriterien bestimmt und regelmässig überprüft. Zwischen den einzelnen Vorsorgeplänen besteht keine Querfinanzierung. Die Vermögensanlage erfolgt kollektiv innerhalb der Stiftung.

Buchführungs- und Bewertungsansätze

Die Buchführungs- und Bewertungsansätze entsprechen den Vorschriften von Art 47, 48 und 48a BVV2 sowie den Bestimmungen von SWISS GAAP FER 26. Verbucht sind aktuelle, tatsächliche Werte per Bilanzstichtag.
  • Währungsumrechnung: Kurse per Bilanzstichtag
  • Flüssige Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten: nach Nominalwerten
  • Wertschriften (inkl. Anlagefonds und Obligationen): Kurswerte per Bilanzstichtag; festverzinsliche inkl. Marchzinsen
  • Abgrenzungen und nicht technische Rückstellungen: bestmögliche Schätzung der Geschäftsführung
  • Deckungskapitalien und technische Rückstellungen: nach Berechnung durch den Experten für die berufliche Vorsorge
  • Sollwert der Wertschwankungsreserve: nach finanzökonomischen Ansätzen