Leistungen
Invalidenleistungen
Bei Invalidität infolge eines Unfalls oder einer Krankheit im Sinne der Invalidenversicherung richtet die Inter Pensionskasse eine Invalidenrente sowie Invaliden-Kinderrenten gemäss dem Vorsorgereglement des Arbeitgebers aus.
Hinterbliebenenleistungen
Stirbt die versicherte Person, so erhält der überlebende Ehegatte oder der eingetragene Partner eine Ehegatten- resp. Partnerrente sowie eine Waisenrente sofern für den Unterhalt von Kindern gesorgt wird. Die Höhe der Leistungen ist im Vorsorgeplan festgelegt.
Die versicherte Person kann ihren nicht verheirateten oder nicht eingetragenen Lebenspartner als Begünstigter der Hinterlassenenleistung bezeichnen, wenn das Paar vor seinem Tod mindestens fünf Jahre in einer Lebensgemeinschaft gelebt hat oder für den Unterhalt gemeinsamer Kinder aufgekommen ist.
Die versicherte Person kann ihren nicht verheirateten oder nicht eingetragenen Lebenspartner als Begünstigter der Hinterlassenenleistung bezeichnen, wenn das Paar vor seinem Tod mindestens fünf Jahre in einer Lebensgemeinschaft gelebt hat oder für den Unterhalt gemeinsamer Kinder aufgekommen ist.
Kapitalbezug
Der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner kann anstelle der Ehegatten-
/ Lebenspartnerrente eine einmalige Kapitalabfindung verlangen. Dabei hat er die
entsprechende Erklärung vor der ersten Rentenzahlung abzugeben.
/ Lebenspartnerrente eine einmalige Kapitalabfindung verlangen. Dabei hat er die
entsprechende Erklärung vor der ersten Rentenzahlung abzugeben.