Preise

Personenbezogene Kosten

Sämtliche ordentlichen Kosten sind durch kostendeckende Beiträge der Versicherten und der angeschlossenen Arbeitgeber gedeckt.
Pauschalbetrag pro versicherter Person und Jahr:CHF 195.--

Ausserordentliche Aufwendungen

Ausserordentliche Aufwendungen werden entweder pauschal oder nach effektiven Aufwendungen separat in Rechnung gestellt. Das Kostenreglement bildet einen integrierenden Bestandteil der Anschlussvereinbarung.

a) Inkasso

Gesetzliche Mahnung:CHF 150.--
Abzahlungspläne:CHF 200.--
Betreibungsbegehren:CHF 300.--
Fortsetzungsbegehren:CHF 300.--
Rechtsvorschlag beseitigen:CHF 500.--

b) Meldewesen

Meldung Leistungsfall, der über zwei Jahre zurückliegen, pro Fall:CHF 300.--
Verarbeitung von zu spät eingereichter Lohnliste:CHF 300.--
Mutation das Vorjahr betreffend pro Meldung:CHF 150.--

c) Wohneigentumsförderung

Kosten für die Anmerkung im Grundbuch werden der versicherten Person in Rechnung gestellt.

d) Weitere Kosten

Auflösung des Anschlussvertrages pro Person:CHF 250.--
Externe Gebühren, Rechtsgebühren, Kosten für Expertisen des Pensionskassenexperten oder der Kontrollstelle, Beizug externer Stellen, Verhandlungen mit Behörden und ausserordentliche Dienstleistungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.