Ausserordentliche Aufwendungen werden entweder pauschal oder nach effektiven Aufwendungen separat in Rechnung gestellt. Das Kostenreglement bildet einen integrierenden Bestandteil der Anschlussvereinbarung.
a) Inkasso
Gesetzliche Mahnung: | CHF 150.-- |
Abzahlungspläne: | CHF 200.-- |
Betreibungsbegehren: | CHF 300.-- |
Fortsetzungsbegehren: | CHF 300.-- |
Rechtsvorschlag beseitigen: | CHF 500.-- |
b) Meldewesen
Meldung Leistungsfall, der über zwei Jahre zurückliegen, pro Fall: | CHF 300.-- |
Verarbeitung von zu spät eingereichter Lohnliste: | CHF 300.-- |
Mutation das Vorjahr betreffend pro Meldung: | CHF 150.-- |
c) Wohneigentumsförderung
Kosten für die Anmerkung im Grundbuch werden der versicherten Person in Rechnung gestellt.
d) Weitere Kosten
Auflösung des Anschlussvertrages pro Person: | CHF 250.-- |
Externe Gebühren, Rechtsgebühren, Kosten für Expertisen des Pensionskassenexperten oder der Kontrollstelle, Beizug externer Stellen, Verhandlungen mit Behörden und ausserordentliche Dienstleistungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.